Bei der Vorratsdatenspeicherung sollen Telefonfirmen alle Telefon- und Internetverbindungen für eine bestimmte Zeit speichern. Aus diesen Daten erkennt man dann, wer mit wem und zu welcher Zeit telefoniert hat und wer welche Internetseiten aufgerufen hat. All diese Daten liegen für eine Weile auf den Computern des Telefon- und Internet-Anbieters. Behörden können darauf zugreifen, wenn sie die Genehmigung dafür haben.
Gemacht werden soll das, um Verbrecher besser fangen zu können. Denn viele machen im Internet krumme Dinge oder planen solche Sachen am Telefon. Wenn Polizisten glauben, ein Verbrechen mit den Daten aufklären oder verhindern zu können, dann sollen sie die Daten nutzen können. Nicht festgehalten wird aber, was die Menschen gesprochen oder im Netz angeklickt haben.
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt immer wieder für Diskussionen. Etlichen Menschen behagt sie überhaupt nicht. Sie wollen nicht, dass ohne besonderen Grund festgehalten wird, mit wem sie Kontakt hatten. Sie meinen, dass das privat bleiben muss und sie nicht mehr frei sind, wenn sie derart beobachtet werden. Die Politiker sagen jedoch, dass auf die Daten nicht einfach so zugegriffen werden kann. Erst muss ein Richter seine Einwilligung geben.
(mit AfK)